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Der Ferienland DONAURIES e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen  E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ferienland-donauries.de.

Farbkontrast

Die im Corporate Design des Ferienland DONAURIES e.V. verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen. Deshalb finden Sie auf unserer Internetseite www.ferienland-donauries.de oben rechts, links neben dem „Suche“-Button einen „Hilfe“-Button (Männchen-Piktogramm), durch dessen Betätigen eine kontrastreiche Darstellung generiert werden kann.

Angebotenes Material

PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.  Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist zu großen Teilen mit der Norm EN 301549, BITV 2.0, WCAG 2.1. vereinbar, mit der Ausnahme:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Grafiken und Bilder: Nicht alle enthaltenen Bilder bieten Alternativtexte, diese werden laufend nachbearbeitet.
  • Einige Video-Dateien: Barrierefreie Nachbearbeitung vorhandener Video-Dateien können nicht zeitnah erstellt werden, diese werden laufend nachbearbeitet.
  • Online-Buchung von „Unterkünften” ist nicht oder nicht vollständig barrierefrei benutzbar. Da es sich hier um Bestandteile von Dritten handelt ist eine zeitnahe Umstellung nicht möglich.
  • Externe Karteneinbindungen: Da es sich hierbei um Inhalte eines Drittanbieters handelt, können wir keine vollständige Barrierefreiheit dieser Karten gewährleisten. Insbesondere ist die Bedienung der Kartenfunktionen (z. B. Zoomen, Navigieren) für Nutzer*innen mit assistiven Technologien wie Screenreadern eingeschränkt oder nicht möglich. Die Bereitstellung alternativer Eigeninhalte wird in diese Richtung weiter ausgebaut.
  • Einige unserer zum Download bereitgestellten Dokumente (z. B. Broschüren) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Inhalte gerne in einer alternativen Form bereit.

Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Erstellung dieser Erklärung liegt eine durchgeführte Selbstbewertung nach BITV-Test / EN 301 549 (Web) zugrunde. Die Erklärung wurde zuletzt am 02.12.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Fragen, Kommentare oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns über dieses Kontaktformular mitteilen. Alternativ stehen wir telefonisch unter der unten angegebenen Nummer zur Verfügung.

Ferienland DONAURIES e.V.

Pflegstr. 2

86609 Donauwörth

0906 74-6060

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html