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Öffnungszeiten:

i.d.R. immer öffentlich zugänglich

Eine Badeaufsicht findet nicht statt!

SICHERHEITSHINWEISE
Willkommen im „Naherholungsgebiet Riedlingen“, einem öffentlichen Badeplatz mit Erholungsmöglichkeiten in der „freien Natur“ gem. Art. 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung.

Das Baden und die Nutzung des Geländes sind in den Grenzen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs sowie des Betretensrechts der „freien Natur“ unentgeltlich erlaubt. Die Gewährleistung des Naturgenusses beinhaltet aber nicht die uneingeschränkte Eignung für das Baden und Bewegen in der freien Natur. Dies gilt auch für den Weg ins und aus dem Wasser. Die Benutzung des Geländes sowie das Baden erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte seien Sie deshalb besonders vorsichtig.

Im Notfall alarmieren Sie die Rettungskräfte und wählen Sie die Notrufnummer „112“. Rettungsstationen mit Schwimmreifen befinden sich am Ufer. Die ehrenamtlich tätige Wasserwacht ist grundsätzlich nur an Wochenenden und nur bei schönem Wetter vor Ort.
Bitte achten Sie auf die Beflaggung, die die Anwesenheit der Wasserwacht anzeigt.
Keine Badeaufsicht! Kein Bademeister! NO SURVEILLANCE

Für Nichtschwimmer besteht aufgrund der Wassertiefe Lebensgefahr.
Lassen Sie Ihre Kinder nie unbeaufsichtigt. Dies gilt auch für die seichteren Uferbereiche.
Bitte beachten Sie, dass die Badeinseln bis zu 130 m vom Ufer entfernt sind.
Nur für ausdauernde und geübte Schwimmer!

Auch im seichten Uferbereich können plötzliche Tiefenänderungen auftreten.
Lebensgefahr für Nichtschwimmer! Lassen Sie Ihre Kinder nie unbeaufsichtigt.
Vor Sprüngen ins Wasser wird wegen Verlet-zungsgefahr eindringlich gewarnt.
Die Wassertiefe kann variieren (schwankender Wasserstand, Untiefen).
Am Seegrund können sich u.a. Steine und Wurzelstöcke befinden.

Das attraktive Naherholungsgebiet entstand durch die Rekultivierung mehrerer Kiesgruben.

Im Zuge der gelungenen Umgestaltung wurden

  • Parkplätze
  • Liegewiesen
  • Umkleidemöglichkeiten
  • Beachvolleyballplätze
  • Spielplatz
  • Tischtennisplatte 
  • sowie ein Kiosk und Toilettenanlagen geschaffen.

Des Weiteren steht ein Grillplatz zur Verfügung. Zur Genehmigung eines Lagerfeuers setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Stadt Donauwörth in Verbindung.

Naherholungsgebiet Donauwörth

Riedlingen

an der B 16

86609 Donauwörth

Im Südwesten Donauwörths verkehrsgünstig über die B 16 erreichbar.

Info-Adresse

Tourist-Information Donauwörth

Rathausgasse 1

86609 Donauwörth

0906 789-151 E-Mail Website

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